Zugriff auf OK.de nach einem Todesfall

Geändert am Mo, 17 Aug um 12:20 NACHMITTAGS

Zugriff auf ein OK.de E-Mail-Postfach nach einem Todesfall


Wenn eine Person verstorben ist und du dich um ihr digitales Erbe kümmern musst, stellt sich häufig die Frage, was mit ihrem OK.de E-Mail-Postfach passiert und ob Angehörige oder Erben darauf zugreifen können.


Der Schutz unserer Nutzerkonten und der darin gespeicherten Kommunikation hat für uns einen hohen Stellenwert. Deshalb können wir ein E-Mail-Postfach oder darin gespeicherte Informationen nicht allein aufgrund einer Mitteilung über einen Todesfall an Dritte herausgeben.


Muss ich OK.de über einen Todesfall informieren?


Nein. Wenn weder Zugriff auf das E-Mail-Postfach noch eine vorzeitige Schließung des Kontos erforderlich ist, musst du uns den Todesfall grundsätzlich nicht mitteilen.


Bei kostenlosen OK.de Konten gelten weiterhin unsere Regelungen zur Inaktivität. Danach kann der Zugang nach mehr als sechs Monaten ohne Login eingeschränkt und ein Konto nach zwölf Monaten Inaktivität gelöscht werden.


Wenn wichtige E-Mails oder andere Daten aus dem Konto für die Nachlassabwicklung benötigt werden, solltest du dich deshalb möglichst frühzeitig an unseren Support wenden.


Ich habe bereits Zugriff auf das Konto


Wenn du als rechtmäßiger Rechtsnachfolger bereits rechtmäßig über die erforderlichen Zugangsdaten verfügst, ist normalerweise keine zusätzliche technische Freigabe durch OK.de erforderlich.


Bitte beachte jedoch, dass Zugangsdaten und das Konto ausschließlich im Rahmen der bestehenden Rechte und gesetzlichen Vorgaben verwendet werden dürfen. Insbesondere berechtigt der Zugriff nicht dazu, sich gegenüber anderen Personen als die verstorbene Person auszugeben.


OK.de kann vorhandene Passwörter nicht an Angehörige oder Erben herausgeben.


Ich habe keinen Zugriff auf das Konto


Eine familiäre Beziehung zur verstorbenen Person allein reicht nicht aus, um Zugriff auf ein E-Mail-Postfach zu erhalten.


Wenn du Zugriff auf das Konto benötigst, müssen wir zunächst prüfen, ob du Erbe, Rechtsnachfolger oder eine entsprechend bevollmächtigte Person bist.


In Deutschland gehen Vertragsverhältnisse und damit grundsätzlich auch Rechte an einem Benutzerkonto im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben über. Der Bundesgerichtshof hat für digitale Benutzerkonten bestätigt, dass dies grundsätzlich auch die darin gespeicherten Kommunikationsinhalte umfasst.


Bei Nachlassfällen aus Österreich und der Schweiz prüfen wir die Rechtsnachfolge anhand der entsprechenden dort ausgestellten amtlichen Nachweise.


Welche Unterlagen werden benötigt?


Für die Prüfung benötigen wir in der Regel:


  • eine Kopie der Sterbeurkunde oder einen vergleichbaren amtlichen Nachweis des Todesfalls;
  • einen geeigneten Nachweis darüber, wer Erbe bzw. Rechtsnachfolger ist;
  • einen Identitätsnachweis der antragstellenden Person;
  • bei Vertretung eines Erben eine entsprechende Vollmacht;
  • bei mehreren Erben gegebenenfalls einen Nachweis darüber, dass die antragstellende Person berechtigt ist, für die Erbengemeinschaft zu handeln;
  • die betreffende OK.de E-Mail-Adresse sowie möglichst weitere Angaben, anhand derer das Konto eindeutig zugeordnet werden kann.


Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.


Als Nachweis der Erbenstellung kommen beispielsweise in Betracht:


Deutschland: Erbschein oder ein anderer geeigneter Nachweis der Erbenstellung, beispielsweise eine entsprechende letztwillige Verfügung zusammen mit den erforderlichen gerichtlichen Unterlagen. Ein Erbschein dient ausdrücklich dem Nachweis der Erbenstellung.


Österreich: insbesondere ein rechtskräftiger Einantwortungsbeschluss. Darin wird nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens festgestellt, wer Erbe ist.


Schweiz: insbesondere ein Erbschein beziehungsweise eine Erbbescheinigung oder ein vergleichbarer kantonaler Nachweis der Erbenstellung.


Bitte sende uns nicht unaufgefordert zusätzliche persönliche Dokumente. Kontaktiere zunächst unseren Support. Wir teilen dir mit, welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind und wie diese übermittelt werden sollen.


Was passiert nach der Prüfung?


Nach Eingang der erforderlichen Unterlagen prüfen wir die Berechtigung der antragstellenden Person.


Ist die Rechtsnachfolge ausreichend nachgewiesen, kann OK.de – abhängig vom konkreten Fall und den rechtlichen sowie technischen Voraussetzungen – den berechtigten Rechtsnachfolgern den ihnen zustehenden Zugang zum Konto ermöglichen.


Alternativ kann auf Wunsch der hierzu berechtigten Person die Schließung des Kontos veranlasst werden.


Bei einer Erbengemeinschaft kann es erforderlich sein, dass mehrere Erben zustimmen oder eine Person nachweist, dass sie zur Vertretung der übrigen Erben berechtigt ist.


Die bloße Mitteilung eines Todesfalls durch einen Angehörigen führt daher nicht automatisch dazu, dass ein Konto gelöscht oder dessen Inhalt herausgegeben wird.


Was passiert mit den Daten der verstorbenen Person?


E-Mail-Postfächer enthalten häufig nicht nur Informationen über den Kontoinhaber, sondern auch Nachrichten und personenbezogene Informationen anderer Personen.


Deshalb prüfen wir vor einer Freigabe sorgfältig die Berechtigung des Antragstellers und berücksichtigen die anwendbaren gesetzlichen Vorgaben sowie unsere Datenschutzbestimmungen.


Die für eine Nachlassanfrage eingereichten Unterlagen verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung und Prüfung des jeweiligen Vorgangs sowie zur Erfüllung damit verbundener gesetzlicher Verpflichtungen.


Kann OK.de ein Passwort der verstorbenen Person mitteilen?


Nein. OK.de gibt vorhandene Passwörter nicht heraus.


Unsere Nutzungsbedingungen verpflichten Nutzer zum Schutz ihrer Zugangsdaten und sehen keine Herausgabe vorhandener Passwörter durch den Support vor.


Eine eventuell erforderliche Zugangsgewährung für einen nachgewiesenen Rechtsnachfolger erfolgt daher über einen von OK.de dafür vorgesehenen technischen oder administrativen Prozess.


Was passiert, wenn das Konto bereits wegen Inaktivität gelöscht wurde?


Nach unseren Nutzungsbedingungen kann ein kostenloses OK.de Konto nach zwölf Monaten Inaktivität gelöscht werden.


Daher empfehlen wir, uns möglichst frühzeitig zu kontaktieren, wenn Daten aus dem Konto für die Nachlassabwicklung benötigt werden.


Wie kann ich OK.de kontaktieren?


Bitte wende dich mit dem Hinweis „Nachlass / verstorbenes Mitglied“ an den OK.de Support.


Du kannst über unsere Wissensdatenbank ein Supportticket einreichen oder uns unter hilfe@ok.de kontaktieren.


Bitte teile uns zunächst nur die betroffene OK.de E-Mail-Adresse, den Namen der verstorbenen Person und deine Beziehung beziehungsweise Funktion im Nachlassverfahren mit. Unser Support informiert dich anschließend darüber, welche Nachweise im konkreten Fall benötigt werden.


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